Geforderter Fußgängerüberweg in Duben im Verkehrsausschuss: Straßenbehörde befasst sich mit Ausnahmegenehmigung – Ministerin misst der Forderung „nicht allzuviel Bedeutung“ bei

Quell: rbbIn der Frage zur Schaffung eines Fußgängerüberweges im Straßendorf Duben (Landkreis Dahme-Spreewald) an der B87 befasst sich nun die untere Straßenbehörde damit, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Das erklärte Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) am Donnerstag im Brandenburger Infrastrukturausschuss an. Seit 15 Jahren warten die Dubener auf eine Lösung, um die vielbefahrene Bundesstraße sicher überqueren zu können. Insbesondere Kinder und ältere Menschen haben dabei große Schwierigkeiten. Laut einer Bundesrichtlinie wird ein Fußgängerüberweg erst ab 50 und mehr Fußgängern pro Stunde empfohlen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, Ausnahmen davon zu genehmigen.

Die Landesregierung befasse sich nicht mit Einzelfällen, erklärte Ministerin Schneider im Ausschuss weiter. Sie kenne aber die Situation vor Ort: Die vorhandene Mittelinsel werde nicht benutzt. Fraglich sei, ob die Einwohner einen Fußgängerüberweg nutzen würden. Daher dürfe man der Forderung der Menschen in Duben „nicht allzu viel Bedeutung“ beimessen. Ministerin Schneider zeigte sich gleichwohl optimistisch, dass die untere Straßenbehörde eine gute Lösung finden werde.

„Trotz intensiver Nachfragen an die Ministerin blieb offen, unter welchen Voraussetzungen einen Ausnahmeregelung möglich wäre. Unklar ist auch, wann die angekündigte erneute Zählung beginnen soll“, kritisierte der verkehrspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Michael Jungclaus. „Die Dubener hätten sich nicht hilfesuchend an das Fernsehteam des rbb-Roburbus gewandt, wenn sie kein Problem bei der Überquerung der Straße hätten“, sagte die Lausitzer Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky. Die Abgeordnete will sich nun mit der unteren Straßenbehörde zu einem Austausch treffen.