Landesregierung will Windausbau über Bundesrat torpedieren. Bündnisgrüne: Durchsichtiges Wahlkampfmanöver ohne Aussicht auf Erfolg

www.ideengruen.de | markus pichlmaierDie heutige Einbringung der Brandenburger Landesregierung für eine Entprivilegierung der Windenergienutzung in den Bundesrat ist für die Bündnisgrünen ein "durchsichtiges Wahlkampfmanöver ohne Aussicht auf Erfolg". Die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky kritisiert: "Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine rot-rote Landesregierung handeln mit dem Antrag unverantwortlich und extrem kurzsichtig. Der Antrag würde die Kommunen mit der Windplanung allein lassen; zudem würden geltende Mindestabstände hiermit abgeschafft. Weniger Akzeptanz und weitere Verunsicherung wären die Folge."

Bei der Abschaffung der Privilegierung der Windkraft im Baugesetzbuch müssten Kommunen den Bau von Windanlagen selbst über Bebauungspläne regeln. Anstelle des über die Regionalplanung geregelten 1.000-m-Abstands zur Wohnbebauung, wären Abstände nur noch auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetz festsetzbar. Je nach Anlage könnten diese auch bei unter 600 Metern liegen, gibt Schinowsky zu Bedenken.

"Anstatt mit aussichtslosen Wahlkampfmanövern die Politikverdrossenheit zu befördern, sollte die Landesregierung jetzt schnellstmöglich den Aufbau einer Servicestelle Wind in Angriff nehmen - wie es ihm der Landtag bereits im Sommer dieses Jahres aufgetragen hat", fordert die Energiepolitikerin. Die Bündnisgrünen sind sich sicher, dass der Brandenburger Antrag im Bundesrat keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. "Die Entprivilegierung würde den Ausbau der Wind-Energie nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit zum Erliegen bringen; dieses Vorgehen kann keine Unterstützung der anderen Bundesländer finden", ist Schinowsky sicher.

Nach der heutigen Einbringung im Bundesrats-Plenum wird der Entschließungsantrag an die Ausschüsse weitergeleitet. Wenn diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Beschlussfassung auf die Plenartagesordnung.

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