Heide Schinowsky

Schiedsstelle für Braunkohle-Bergbauschäden: Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen zugunsten der Betroffenen

20190312 130837Die seit Jahren geforderte Schiedsstelle für Betroffene von Braunkohle-Bergbauschäden soll im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Das hat ein Vertreter des Brandenburger Wirtschaftsministeriums auf der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 7.3. bekannt gegeben. Er präsentierte zudem einen Vorschlag, wie das neue Gremium zusammengesetzt sein soll. Demnach soll die Schlichtungsstelle von einem oder einer Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt geleitet werden; Unternehmen und Betroffene sollen durch BeisitzerInnen vertreten sein.

Auf scharfe Kritik von Seiten Betroffenen stößt das von der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren zur Ernennung der Mitglieder. Während die Unternehmen ihre Vertreter selbst vorschlagen können, sollen die Betroffenenvertreter vom Braunkohlenausschuss gewählt werden. Hier sind die Mehrheitsverhältnisse aber so, dass kritische Vertreter verhindert werden können. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt diese Kritik.

"Ich halte die Sorge der Betroffenen für berechtigt. Der Braunkohlenausschuss hat in der Vergangenheit bei Abstimmungen oft sehr braunkohlefreundlich agiert. Dass vor diesem Hintergrund Betroffene zum Zuge kommen werden, ist unwahrscheinlich. Es ist auch nicht die Aufgabe von IHK, Unternehmensverbänden oder einem Wahlkreismitarbeiter des Ministerpräsidenten, sich für die Belange von Bergschadensopfern stark zu machen; genau dafür gibt es die Betroffenenvertretung", sagte die Lausitzer Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky (Jänschwalde): "Hier muss die Landesregierung nachbessern. Was nutzt eine Schiedsstelle, wenn sie von den Betroffenen nicht akzeptiert wird?" Die Abgeordnete regt an, dass das Netzwerk der Bergbaugeschädigten in der Lausitzer Braunkohleregion Betroffenenvertreter vorschlägt und der Wirtschaftsausschuss des Landtags die Beisitzer dann wählt. Dieser Vorschlag soll auf der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses diskutiert werden. Die bündnisgrüne Fraktion wird dazu einen entsprechenden Tagesordnungspunkt beantragen.

Die Schiedsstelle soll im II. Quartal die Arbeit aufnehmen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, sowie Klein- und mittelständische Unternehmen. Es dürfen allerdings nur Fälle behandelt werden, die noch nicht verjährt sind und Bergschäden, die nach dem 25. März 2014 angezeigt wurden, aber die noch nicht abgeschlossen sind. . Die Stelle soll bei der IHK in Cottbus angesiedelt sein; der Vorsitz soll durch das Wirtschaftsministerium ernannt und vom Brandenburger Wirtschaftsausschuss bestätigt werden. Die Einrichtung der Schlichtungsstelle geht auf entsprechende Landtagsbeschlüsse von 2013 und 2016 zurück.

Weitere Informationen

Netzwerk Bergbaugeschädigter der Lausitzer Braunkohleregion:
Schiedsstelle für Bergbaubetroffene noch in diesem Jahr - Wirtschaftsministerium will festlegen: Betroffenenseite darf ihre Beisitzer nicht selber aufstellen

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