Heide Schinowsky

Bundesrat befasst sich mit der Beweislastumkehr: Braunkohlebergbau-Betroffene fordern zeitnahen Beschluss

Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am Freitag, dem 10. Oktober mit der Änderung der Beweislastumkehr im Bundesbergrecht. Nach Informationen der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten für die Lausitz Heide Schinowsky war beantragt worden, dass von Bergschäden Betroffene nicht mehr den Nachweis erbringen müssen, dass die Schäden auf die Braunkohle- und Erdgasförderung zurückgehen. Stattdessen sollen die Bergbautreibenden Konzerne und Firmen in der Pflicht stehen, diesen Zusammenhang zu widerlegen. Die Länderkammer verwies den Antrag der rot-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalens in die Ausschüsse zur weiteren Debatte. Wann eine endgültige Entscheidung dazu fällt, könne derzeit noch nicht gesagt werden.

"Endlich ist das Thema auf Bundesebene angekommen. Wir erwarten jetzt einen zeitnahen Beschluss des Bundesrates, um die himmelschreiende Ungerechtigkeit endlich abzustellen", sagte die Sprecherin des Netzwerks Bergbaugeschädigten in der Lausitzer Bergbauregion Petra Franz aus Neupetershain (Oberspreewald-Lausitz). In Brandenburg gibt es derzeit keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind. "Auch die lange von der Landesregierung angekündigte Schiedsstelle ist noch nicht eingerichtet", kritisiert Franz. Die Grünenpolitikerin Schinowsky versicherte dem Netzwerk der Bergbaubetroffenen, bei der zukünftigen Landesregierung auf eine zügige Einsetzung der Schiedsstelle zu drängen. Nach massivem Protest aus der Lausitz hatte das Brandenburger Landesparlament im Juni 2013 der Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr und der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbaubetroffene zugestimmt. "Seitdem ist außer vollmundigen Ankündigungen noch nichts für die Betroffenen passiert", kritisierte Franz. Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Da dieser Nachweis für die Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden ist und geschädigte Hausbesitzer oftmals nicht an Daten über den Untergrund kommen, scheuen Hausbesitzer häufig eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadensersatzforderung im ersten Anlauf abgelehnt wird. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Mit der Aufnahme der Beweislastumkehr im Bundesbergrecht würden die gleichen rechtlichen Bedingungen wie beim Steinkohlebergbau geschaffen. Es wäre dann Aufgabe des Bergbauunternehmens nachzuweisen, dass ein Schaden nicht durch den Tagebau entstanden ist. Mehr Information http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2014/0401-0500/0427-14.html

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