Heide Schinowsky

Heide und Roland Herrman
Mahnmal für die Kinder und Jugendlichen des ehemaligen DDR-Gefängnis

Aufarbeitung von DDR-Unrecht: Mahnmal für ehemaliges Kindergefängnis wichtiger Schritt

Anlässlich des heutigen Spendenaufrufes vom Verein "Kindergefängnis Bad Freienwalde" für ein Mahnmal, das an das Leid der im sogenannten Durchgangsheim Bad Freienwalde bis 1987 untergebrachten Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen soll, sagt die aufarbeitungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky: "Mit der Errichtung des Mahnmals soll die Erinnerung an das dort erlebte Leid wach gehalten werden." Bislang gibt es an dem mittlerweile zu einem Polizeirevier umgebauten Gebäude keinen Hinweis auf das Martyrium der ehemaligen Insassen.

Die Idee für das Mahnmal kam auf einer Diskussionsveranstaltung der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Bad Freienwalde Anfang 2016 auf und fand auch im Landtag schnell breite Unterstützung. Planungen des Vereins zufolge soll das Mahnmal am 9. November enthüllt werden. Auch Ministerpräsident Woidke wird daran teilnehmen. "Bis heute ist in der Öffentlichkeit nur wenig darüber bekannt, welch schlimme Erfahrungen Kinder und Jugendliche in manchen DDR-Einrichtungen erlitten haben und wie hierin ihre Zukunftschancen verbaut wurden," sagte Heide Schinowsky. "Das Mahnmal soll Anstoß und Anlass für die Auseinandersetzung mit diesem Thema werden." Die bündnisgrüne Fraktion unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Forderung der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke nach einer Entfristung und Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Nach bisheriger Gesetzeslage können nur noch bis Ende 2019 Anträge auf Rehabilitierung gestellt werden. "Neben der Entfristung der Rehabilitationsgesetze muss die nächste Bundesregierung auch die Verbesserung der sozialen Lage ehemals politisch Verfolgter in Angriff nehmen", forderte Heide Schinowsky: "Viele Betroffene leben heute in einer sozial prekären Lage; deshalb soll der Kreis der Berechtigten für Ausgleichsleistungen erweitert werden".

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