Heide Schinowsky

Gutachten: Durch sog. „Vorsorgevereinbarung“ nach sächsischem Vorbild werden Kosten für Braunkohle-Rekultivierung nicht abgesichert

Foto: Alexandra StrakaDas Land Brandenburg will nach jahrelanger Ablehnung entsprechender Forderungen nun doch Maßnahmen ergreifen, um Gelder des tschechischen Bergbaubetreibers LEAG für die Rekultivierung der Braunkohle-Tagebaue Welzow Süd I und Jänschwalde zu sichern. Damit gesteht die Landesregierung ein, dass die Rückstellungen bisher nicht ausreichend abgesichert sind. Derzeit laufen die Verhandlungen mit der LEAG über eine sog. "Vorsorgevereinbarung" mit Gründung einer Zweckgesellschaft.

In einem juristischen Kurzgutachten wurde nun untersucht, ob die sog. "Vorsorgevereinbarung" den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz entspricht. Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm kommt dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: "Die beabsichtigte sog. "Vorsorgevereinbarung" samt Gründung einer LEAG-eigenen Zweckgesellschaft genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Sicherheitsleistung nicht, sie ist nicht geeignet, die Tagebaufolge-Kosten in der notwendigen Art und Höhe zu sichern." Neben einem einmalig 2021 einzuzahlenden Sockelbetrag soll zukünftig nur Geld aus "Cash-Flow" des Unternehmens gespeist werden. "Das wird den Sicherungsvorgaben, wie sie der Gesetzgeber vorschreibt, nicht gerecht."

"Was hier beabsichtigt ist, ist eine Wette auf die Zukunft der LEAG und der Braunkohle. Kostenrisiken werden nicht zugunsten der Steuerzahler abgesichert, sondern zu Lasten der Steuerzahler fortgesetzt", erläuterte Ziehm in einem Fachgespräch der bündnisgrünen Fraktion am Mittwoch im Brandenburger Landtag. Laut Gesetz gebe es "einen Strauß an Möglichkeiten" für gesetzeskonforme Sicherheitsleistungen von der realen Hinterlegung von Geld, über Hypotheken bis hin zur Bereitstellung eines "tauglichen Bürgen", "Keine wird von der Landesregierung in Betracht gezogen", so die Kritik der Juristin.

Die Brandenburger Landesregierung hatte angekündigt, die Zweckgesellschaft nach sächsischem Vorbild einrichten zu wollen. Doch auch dort ist das Modell hoch umstritten: "Das ist ein Placebo" kommentierte Dr. Gerd Lippold, Landtagsabgeordneter der Bündnisgrünen in Sachsen. "Die vom sächsischen Oberbergamt getroffenen Festlegungen würden nur dann zum Aufbau eines nennenswerten, verpfändbaren Sondervermögens führen, wenn ein hochprofitables Braunkohlegeschäft mindestens bis zum Jahr 2031 möglich wäre. Davon kann aber keine Rede sein. Das ist eine Vereinbarung, die aus einer Parallelwelt stammt, in der es weder Klimaschutzabkommen noch eine fortgeschrittene Diskussion um den nationalen Kohleausstieg gibt", kritisierte Lippold.


"Es muss jetzt sichergestellt werden, dass der Bergbaubetreiber seiner Finanzierungs-Pflicht für die Rekultivierung vollumfänglich nachkommen wird. Eines ist klar: Ein Vertrag nach sächsischem Vorbild erfüllt diesen Zweck nicht. Oberflächlich hört sich das Modell gut an, aber bei genauem Hinsehen ist es Augenwischerei", resümierte die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag Heide Schinowsky. Die Bündnisgrünen bekräftigten daher ihre Forderung nach Erhebung von echten Sicherheitsleistungen, wie es das Bergrecht vorsieht.
Mit dieser Meinung stehen sie nicht allein da. Auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") hatte in ihrem Abschlussbericht explizit darauf verwiesen, dass die "Länder bei der Zulassung von neuen Betriebsplänen nach Bundesberggesetz die Möglichkeit von insolvenzfesten Sicherheitsleistungen ausschöpfen" sollen, um die Folgekosten abzudecken. "Wenn sich die Landesregierung zu den Ergebnissen der Kohlekommission bekennt, erwarten wir auch deren Umsetzung", sagte Schinowsky.
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Nach groben Schätzungen des Wirtschaftsministeriums sollen sich die Rekultivierungskosten für die Tagebaue in der Lausitz auf etwa 3 Milliarden Euro belaufen. Ohne entsprechende Sicherung der Gelder besteht die Gefahr, dass diese Kosten zu großen Teilen von den Steuerzahler*innen getragen werden müssen.

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