Heide Schinowsky

Flutungsbeginn Cottbuser Ostsee am 12. April nur symbolisch: Landesregierung kann Termin nicht bestätigen. Frankfurt (Oder) kündigt Klage an

www.ideengruen.de | markus pichlmaierWenige Wochen vor dem laut Medienberichten für den 12. April geplanten Flutungsbeginn des Cottbuser Ostsees wurde dieser Termin von der Brandenburger Landesregierung nicht bestätigt. "Die Genehmigung eines vorzeitigen Beginns ist seitens des LBGR (Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe) nicht vorgesehen", erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) auf Anfrage der Lausitzer Landtagsabgeordneten Heide Schinowsky. Das Bergamt gehe jedoch davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich im April 2019 erlassen werden kann, wenn nachgelagerte Umweltbehörden kein Veto einlegen. Erst "danach kann mit der Flutung des Sees begonnen werden", so Steinbach.
Einen konkreten Termin nannte der Wirtschaftsminister nicht. Der Förderverein für den Cottbuser Ostsee hat den Countdown für die Flutung bereits gestartet; er endet am 12. April. Medienberichten zufolge soll an diesem Tag das "Wasser Marsch!" von Pauken und Trompeten und nächtlicher Lichtershow nebst Festreden begleitet werden.

"Der Termin für den Flutungsbeginn des Cottbuser Ostsees ist offenbar als symbolisch anzusehen. Ob die Flutung tatsächlich ab dem 12. April beginnen kann, hängt von der Genehmigung und nicht zuletzt den hierfür notwendigen Wasserreserven ab", sagt Heide Schinowsky. Noch im Januar hatte der Bergbausanierer LMBV auf die problematische Wassersituation hingewiesen. Zwar habe sich die Situation im Unterlauf der Spree etwas entspannt; am Oberlauf gebe es aber nach wie vor erhebliche Defizite. Ob die Spree inzwischen wieder genug Wasser führt und die Reserven aufgefüllt sind, müssen nun die Fachleute entscheiden.

Neue Unsicherheit für den Flutungsbeginn bedeutet zudem die angekündigte gerichtliche Anfechtung der in Aussicht stehenden Genehmigung des Cottbuser Ostsees im Planverfahren. Dazu hatte der Aufsichtsrat der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft (FWA) beschlossen, Klage gegen die Flutung einzureichen. Die Wasserbetriebe befürchten massive Einträge von Sulfat in die Spree und damit die Gefährdung der Trinkwasserversorgung.

Auf Unterstützung von Seiten des Landes bei Ertüchtigung des Wasserkraftwerks in Müllrose (Oder-Spree) können die Frankfurter vorerst nicht hoffen. Entgegen der festen Zusage, sich auf Grundlage der inzwischen vorliegenden Sulfatprognose gegenüber dem Bergbausanierer LMBV für eine Kostenbeteiligung einzusetzen, versucht das Land die Frage weiter auszusitzen. Wie aus einer weiteren Anfrage von Heide Schinowsky hervorgeht, will Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) keinen Handlungsbedarf erkennen: " Aus … dem Gutachten zur Sulfatprognose kann keine Rechtsverpflichtung zur Finanzierung der Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose abgeleitet werden".

Laut des Sulfatprognose-Modells muss davon ausgegangen werden, dass der für die FWA entscheidende Maximalwert des Sulfatgehalts in der Spree von 280 mg/l zukünftig in 7 von 12 Monaten überschritten wird. Für das Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 250 mg/l. "Unsere Wasserbetriebe haben Verantwortung für über 65.000 Menschen. Wir können uns nicht auf weitere Spitzfindigkeiten der Landesverwaltung einlassen, deren Hauptziel es zu sein scheint, die Tagebaufolgen kleinzureden. Daher ist es nur folgerichtig, gegen die Flutung gerichtlich vorzugehen", verteidigt Sahra Damus, Vorsitzende der Frankfurter Stadtfraktion von Bündnis 90/Die Grünen - BI Stadtentwicklung - Piraten das Vorgehen der Wasserbetriebe.

Ablauf Planungsverfahren Cottbuser Ostsee laut Ministerium für Wirtschaft und Energie:

Nach jahrelangen Verzögerungen auf Grund von Mängeln in den Planungsunterlagen - der erste Antrag wurde im Dezember 2014 eingereicht - könnte nun die Genehmigung erfolgen. Bevor mit der Flutung begonnen werden kann, mussten bzw. müssen mehrere Verfahrensschritte durchlaufen werden: Zunächst wurden alle inhaltlichen Einwendungen und Hinweise zum Beschlussentwurf geprüft, der rund 600 Seiten umfasst. Es folgte eine rechtliche Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde. Am 01.02.2019 wurde der Beschlussentwurf der Vorhabenträgerin zur Anhörung übergeben. Im Anschluss daran wurde der Entwurf am 15.02.2019 dem Landesamt für Umwelt (LfU) übermittelt. Hierbei wurde das LfU gebeten, bis zum 18.03.2019 das Einvernehmen zu erteilen. Abschließend muss sich nun das LBGR mit dem Entwurf befassen und ggf. den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

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