Heide Schinowsky

Anhörung im Bundestag: Experten für Beweislastumkehr im Bergrecht bei Braunkohle. Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf: Kritik von Betroffenen

bergbauschaden-7465Bei einer Anhörung am Mittwoch im Bundestag forderten zahlreiche Sachverständige im Wirtschaftsausschuss Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts. Trotz der Expertenkritik will die von SPD und CDU geführte Bundesregierung die sogenannte Beweislastumkehr nicht für Tagebaue einführen. Derzeit müssen Geschädigte den Bergbaubetreiber beweisen, dass sie die Schäden verursacht haben, was oft nicht möglich ist. Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf soll die Beweislastumkehr nur für Betroffene aus Regionen mit Erdgas- und Ölförderung erweitert werden. "Es ist ein Skandal erster Güte, dass die Bundesregierung die Betroffenen derart im Regen stehen lässt", sagte die Sprecherin des Netzwerks Bergbaugeschädigten in der Lausitzer Bergbauregion Petra Franz aus Neupetershain (Oberspreewald-Lausitz). In Brandenburg gibt es derzeit keinerlei Hilfe für die Betroffenen, die häufig einem Kampf wie David gegen Goliath ausgesetzt sind. Für den Lausitzer Interessensverband besteht dabei immenser Handlungsbedarf. So gingen allein bei Vattenfall in der Lausitz seit dem Jahr 2000 rund 4000 Schadensanträge ein, von denen nur etwa die Hälfte anerkannt wurde. Ähnlich sieht es beim Bergbausanierer LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH) aus, der für die alten DDR-Tagebaue zuständig ist. Dort wurden von 4300 Anträgen etwa 1700 abgelehnt.

Das Netzwerk begrüßte daher die gestrige Forderung des Rechtsanwalts Dirk Teßmer im Bundestag, die Bergschadenshaftung auch auf Braunkohle-Tagebaue zu erweitern. Unterstützung erhielt Teßmer dabei von Dr. Ralf Bleicher, der den Deutschen Landkreistag vertrat. In einer juristischen Stellungnahme von Dirk Teßmer, die dem Netzwerk vorliegt heißt es ausdrücklich: "Eine sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung von Bergbauunternehmern, die Bodenschätze im Tagebau gewinnen bzw. die Schlechterstellung der hierdurch Betroffenen existiert nicht". Dennoch will die Bundesregierung an der bisherigen Regelung festhalten, ohne dafür schlüssige Argumente zu liefern. "In der derzeitigen Debatte um die Zukunft der Braunkohle will die Bundesregierung wohl ausblenden, dass Tagebaue auch massive Schäden hinterlassen", vermutet Franz. Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky erklärte dem Netzwerk gegenüber, dass trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben dürfen. Im Bundesrat gebe es derzeit noch Debatten über die Einführung der Beweislastumkehr. So beantragte bereits im September 2014 die Landesregierung von Nordrhein Westfalen die Bergschadensvermutung auch auf Tagebaue zu erweitern. Ein endgültiger Beschluss dazu steht noch aus. Die Grünenpolitikerin kündigte an, dass das Thema im Wirtschaftsausschuss des Landtages auf die Tagesordnung zu setzen. Schließlich habe das vorherige Brandenburger Landesparlament im Juni 2013 die Prüfung einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Beweislastumkehr beschlossen, so Schinowsky.

Hintergrund

Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, ob es sich bei Schäden an ihren Immobilien um Bergschäden durch den Braunkohletagebau handelt. Da dieser Nachweis für die Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden ist und geschädigte Hausbesitzer oftmals nicht an Daten über den Untergrund kommen, scheuen Hausbesitzer häufig eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadensersatzforderung im ersten Anlauf abgelehnt wird. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Eine unabhängige kostenfreie Schiedsstelle könnte hierbei Abhilfe schaffen. Nach massivem Protest aus der Lausitz hatte das Brandenburger Landesparlament im Juni 2013 der Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr und der Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbaubetroffene zugestimmt.

Weitere Informationen

Bundestag aktuell zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/377866 Stellungnahme Dirk Teßmer: Stellungnahme Tessmer Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804714.pdf

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