Das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat den Umgang der Brandenburger Justiz in einem strafrechtlichen Rehabilitierungsfall eines ehemaligen DDR-Heimkindes massiv kritisiert. Laut BVerfG hat das Brandenburgische Oberlandesgericht "seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht nachgekommen ist." Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daraufhin Justizminister Helmuth Markov im Justizausschuss um eine Stellungnahme zu der Kritik des BVerfG gebeten. Zu den Ausführungen Markovs sagt die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heide Schinowsky:
Zu der massiven Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Umgang der Brandenburger Justiz mit ehemaligen DDR-Heimkindern nehmen der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL und die Abgeordnete HEIDE SCHINOWSKY wie folgt Stellung. SCHINOWSKY: ,,Bei allem Respekt vor der dritten Gewalt, stellt der Richterspruch den mit der Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern befassten Kammern das denkbar schlechteste Zeugnis aus. Es handelt sich dabei offenkundig nicht um Einzelfälle. Den zuständigen Kammern wird ein grundsätzlich restriktives Vorgehen gegenüber Menschen attestiert, die in der DDR als Kinder und Jugendliche unter haftähnlichen Bedingungen in Heimen weggesperrt wurden. Dieser Zustand ist nicht hinzunehmen."