Heide Schinowsky

Rede "Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes"

Quelle: rbb

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die mit diesem Gesetzentwurf vorgesehene, deutliche Erhöhung des Vergabemindestlohns ist sinnvoll und trägt zu guter Arbeit im Land Brandenburg bei. Aber das reicht nicht. Auch mit dieser Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut. Und selbst wenn der Mindestlohn im Vergabegesetz auf 12 Euro angehoben werden würde, gälte er ja nur bei öffentlichen Aufträgen und nicht generell. Da wird dann schnell die Grenze eines solchen Gesetzes deutlich.

Denn natürlich gilt allgemein der deutlich niedrigere Mindestlohn auf Bundesebene. Nur die öffentliche Hand bindet sich hiermit. Öffentliche Aufträge werden damit aber auch leider wieder unattraktiver. Dass es für einzelne Aufträge keine Bieter gibt, müssen viele Kommunen schon jetzt immer wieder erleben. Notwendig ist es daher, den bundesweiten Mindestlohn in ähnlicher Weise anzuheben. Denn es hat sich gezeigt, dass der Mindestlohn effektiv gegen soziale Ungleichheit hilft. Seit 2012 sind die Reallöhne in den untersten Einkommensgruppen deutlich stärker gestiegen als in den mittleren, nachdem sie zuvor zwei Jahrzehnte lang stark gefallen waren.
Zwar kann der Mindestlohn nicht verhindern, dass die Gutverdiener ihren Einkommensabstand zur Mitte stetig vergrößern - aber er verhindert zumindest, dass auf der anderen Seite die Geringverdiener immer weiter von der Mitte abgehängt werden. Zudem treffen die stark gestiegenen Mieten der vergangenen Jahre insbesondere Geringverdiener. Ihre dadurch überdurchschnittlich gewachsenen Lebenshaltungskosten rechtfertigen eine ebenso überdurchschnittliche Anhebung des Mindestlohns.

Neben einer bundesweiten Anhebung des Mindestlohns muss er aber auch besser kontrolliert werden. Denn bundesweit werden 1,8 Millionen Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt. Das zeigt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. Notwendig wären also mehr Kontrollen oder aber ein Verfahren, welches vor Allem für die Kommunen praktikabler wäre. Im Rahmen der Evaluierung des ersten Brandenburger Vergabegesetzes wurde bei den Mindestarbeitsentgelten und der Tariftreue bereits ein Vollzugsdefizit festgestellt.

Vorgeschlagene Möglichkeiten zur Beseitigung des Vollzugsdefizits werden gänzlich nicht berücksichtigt. Beispielsweise eine beim Land angesiedelte, zentrale Kontrollgruppe, welche in Stichproben prüft, ob die Auftragnehmer das Vergabegesetz und die vorgeschriebenen Zusicherungen auch einhalten. Das vorliegende Gesetz bleibt also in Sachen sozialer Gerechtigkeit hinter den Möglichkeiten zurück.
Auch die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards, also zum Beispiel die ILO-Arbeitsnormen oder die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten werden für öffentliche Auftraggeber immer noch nicht verbindlich vorgegeben, obwohl genau dies eine Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates war. Berlin hat das längst umgesetzt. Wir fragen uns, warum sich Brandenburg und Berlin hier nicht eng abstimmen und ein einheitliches Vergabegesetz vorlegen können.

Man kann zu diesem Thema auch Artikel 42 der Brandenburgischen Verfassung zitieren: "Das Wirtschaftsleben gestaltet sich nach den Grundsätzen einer sozial gerechten und dem Schutz der natürlichen Umwelt verpflichteten marktwirtschaftlichen Ordnung", heißt es da. "Sozial gerecht" und "dem Schutz der natürlichen Umwelt verpflichtet" - da muss die öffentliche Hand natürlich mit gutem Beispiel vorangehen. Tut sie aber leider mit dieser Änderung des Vergabegesetzes wieder nicht. Das Gesetz bleibt damit auch im Bereich der Nachhaltigkeit weit hinter den Erfordernissen zurück.

Es besteht also noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen.

Vielen Dank.

Aktuelle Seite: Startseite Meine Themen Aus dem Landtag Reden im Landtag Rede "Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes"

Pressemitteilungen gruene.de

Die Zukunft änderst du hier. Alle Informationen zu Programm, Personen und Möglichkeiten, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktiv zu werden.
  • Fünf Gründe, die 10 Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen Hoffnung geben.
    Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer haltbar. Trotzdem ist das Pariser Abkommen nicht gescheitert. Fast alle Staaten der Erde halten an diesem völkerrechtlich verbindlichen Fahrplan fest, denn es geht um jedes Zehntelgrad. Hier sind fünf Gründe, die Anlass zur Hoffnung geben.
  • Wo GRÜN einen Unterschied macht – Best Practices aus den Bundesländern.
    Klimaschutz steht derzeit unter Druck – viele Fortschritte der letzten Jahre werden von der Bundesregierung zurückgedreht. Doch wir geben nicht auf. Bündnisgrüne Politik zeigt: Veränderung ist möglich! Von Schleswig-Holstein bis Baden-Württemberg beweisen wir in den Bundesländern, wie wirksam konsequenter Klimaschutz sein kann. Von Saarland bis Sachsen belegen wir, dass auch nach einer grünen Regierungsbeteiligung wichtige Erfolge für sozial gerechten Klimaschutz vor Ort wirken.
  • Wirtschaftssicherheit ist Standortpolitik.
    Warum Europa jetzt gegenüber China handeln muss – im Interesse seiner Unternehmen. Hier liest du den Gastbeitrag von Franziska Brantner aus der Wirtschaftswoche.
  • Gentechnik: Angriff auf die Wahlfreiheit im Supermarkt
    Auf EU-Ebene wird derzeit über eine weitgehende Deregulierung der Gentechnik beraten – getragen von einer Einigung zwischen konservativen Kräften und der politischen Rechten. Würde dieser Vorschlag Gesetz, fielen zentrale Regeln wie Kennzeichnungspflichten und unabhängige Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Organismen weg. Verbraucher*innen und Landwirtschaft droht großer Schaden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern den Europäischen Rat und das Parlament auf, dieses Gesetz zu verhindern.

Newsletter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Spree-Neiße

Telegram BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.